Allgemeine Geschäftsbedingungen von www.schreibbuero-sf.de

§ 1 Vertragsparteien

Sämtliche Verträge kommen ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem Schreibbüro Förstner, Stromeyerallee 11, 24159 Kiel zustande, der nachfolgend als Schreibbüro bezeichnet wird. Werden von einer Vertragspartei Erfüllungsgehilfen genutzt, werden diese nicht zum Vertragspartner.

§ 2 Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend kurz AGB genannt, werden bei der Auftragserteilung automatisch zu einem Bestandteil des Vertrags. Eventuelle AGB des Auftraggebers werden bei einer Auftragserteilung nicht zur Vertragsgrundlage. Werden Aufträge an das Schreibbüro über das Internet erteilt, muss der Auftraggeber die AGB des Schreibbüros durch kurze formlose Einverständniserklärung per E-Mail erklären. Bei der Nutzung anderer Möglichkeiten zur Auftragserteilung ist ebenfalls vom Auftraggeber zu bestätigen, dass er die AGB des Schreibbüros kennt und selbigen zustimmt. Einem Hinweis auf die Geltung der AGB des Auftraggebers wird ausnahmslos widersprochen.

§ 3 Vertragsabschluss

Werden vom Schreibbüro Angebote übergeben, so sind diese immer unverbindlich und freibleibend. Alle Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Schreibbüro bedürfen für die Rechtsverbindlichkeit der Schriftform. Ein Vertrag kommt durch die Abgabe eines Angebots, der Übergabe eines konkreten Auftrags und einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch das Schreibbüro zustande. Ein Auftrag gilt nur dann als rechtswirksam erteilt, wenn die vollständigen Daten des jeweiligen Auftraggebers inklusive einer zustellfähigen Adresse enthalten sind.

Ein in elektronischer Form erteilter Auftrag und eine elektronisch übersandte Auftragsbestätigung können die Schriftform ersetzen. Beides gilt dann als zugestellt, wenn die Dokumente in den Zugriffsbereich des Auftraggebers bzw. des Schreibbüros gelangt sind. Das ist bereits in dem Moment der Fall, wenn die Dokumente auf dem Server mit dem jeweiligen E-Mail-Konto gespeichert wurden. Der tatsächliche Zeitpunkt des Abrufs der Mails ist dabei nicht maßgeblich.

Sofern nachfolgend keine anderen Bestimmungen erfolgen, gelten die in der Auftragsbestätigung durch das Schreibbüro enthaltenen Angaben zum Umfang und Gegenstand sowie der Vergütung des jeweiligen Auftrags. Dabei werden die im Auftrag enthaltenen Angaben zugrunde gelegt.

§ 4 Schadenersatz

Wenn zwischen Auftraggeber als juristischer Person und Schreibbüro Aufträge zustande kommen, die das Schreibbüro auch schriftlich bestätigt hat, die aber nicht spätestens innerhalb von 48 Stunden storniert wurden, ist das Schreibbüro aus Schadenersatzgründen dazu berechtigt, den vollständigen Auftragswert in Rechnung zu stellen.

§ 5 Lieferung und Leistungsumfang

Sämtliche Leistungen des Schreibbüros erfolgen auf der Basis der im BGB getroffenen Regelungen zum Dienstvertrag. Sie unterstützen den Auftraggeber, schulden ihm aber kein bestimmtes Ergebnis. Sämtliche vertraglich vereinbarten Leistungen werden auf der Grundlage dieser AGB, den eventuell schriftlich getroffenen Zusatzvereinbarungen sowie nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik erbracht.

Für die Art der Lieferung der Leistung gelten die im jeweiligen Einzelvertrag getroffenen Absprachen zum Übergabeweg, bei dem die Optionen elektronische Lieferung, Lieferung per Post auf diversen Datenträgern sowie per Mail und Fax zur Verfügung stehen. Die Leistung des Schreibbüros gilt dann als erbracht, wenn die Daten auf dem gewünschten Weg abgesendet wurden. Der Risikoübergang auf den Auftraggeber zum Zeitpunkt des Absendens gilt auch für den Fall als vereinbart, wenn der Auftraggeber eine andere als die genannte Übergabeart wünscht.

Im Moment der Übergabe an Dienstleister oder der Absendung auf elektronischem Wege endet auch die Haftung des Schreibbüros. Das Risiko des Verlusts oder der Verfälschung der Daten auf dem Transportweg trägt der Auftraggeber allein. Die nach BGB vorgesehenen Bestimmungen zur Haftung bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlicher Falschübermittlung werden davon nicht berührt.

§ 6 Termine und Lieferfristen

Als rechtsverbindlich gelten immer nur die Bearbeitungszeiten, die im konkreten Einzelfall zwischen Auftraggeber und Schreibbüro vereinbart worden sind.

Sollten Verzögerungen absehbar sein, informiert das Schreibbüro den Auftraggeber schnellstmöglich darüber. Eine Überschreitung der für die Lieferung gesetzten Fristen von bis zu zehn Prozent gilt als unerheblich und berechtigt den Auftraggeber weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zu einer Minderung der vereinbarten Entgelte. Für Verzögerungen, die diesen Umfang überschreiten, gelten die allgemeinen Regelungen des BGB zum Nachbesserungs- und Vertragsrecht. Ein Schadensersatzanspruch gilt als ausgeschlossen.

§ 7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Zu den als vereinbart geltenden vertraglichen Pflichten des Auftraggebers gehört die unentgeltliche Bereitstellung aller zur Ausführung der erteilten Aufträge erforderlichen Informationen, Dokumente und Dateien. Alle übergebenen Datenträger, Dokumente und Dateien dürfen nicht mit Rechten Dritter behaftet sein und werden nur dann anerkannt, wenn sie in technisch einwandfreiem Zustand sind. Der Auftraggeber erkennt mit der Auftragserteilung eine Haftungsfreistellung des Schreibbüros an für den Fall, dass mit den zur Nutzung überlassenen Daten Rechte Dritter verletzt werden. Entstehen dem Schreibbüro Schäden durch technische Mängel am übergebenen Material des Auftraggebers, so entsteht daraus ein vollumfänglicher Schadenersatzanspruch des Schreibbüros gegenüber dem Auftraggeber.

Um gegen den Fall eines Datenverlustes abgesichert zu sein, ist der Auftraggeber vertraglich dazu verpflichtet, Kopien der an das Schreibbüro zu übergebenden Dokumenten, Dateien und Datenträger zu erstellen und zu behalten. Sie sind auf Verlangen dem Schreibbüro zu übergeben, falls das für die Ausführung des Auftrags erforderlich wird. Nach der Lieferung der Leistung ist das Schreibbüro dazu berechtigt, sämtliche vom Auftraggeber übergebenen Unterlagen zu vernichten, falls nicht ausdrücklich eine Rückgabe an den Auftraggeber vertraglich vereinbart worden ist.

Für die Folgen der Nicht-, nicht vollständigen oder nicht rechtzeitig erfolgten Mitwirkung des Auftraggebers haftet der Auftraggeber allein. Dabei spielt die Art der Folgen keine Rolle.

§ 8 Vergütung und Fälligkeit

Grundlage des Vergütungsanspruchs ist das Angebot des Schreibbüros, auf dessen Basis die Auftragserteilung erfolgt ist. Individuelle Vereinbarungen dazu können getroffen werden, bedürfen jedoch der Schriftform. Die Rechnungslegung erfolgt nach Fertigstellung des Auftrages. Für Aufträge mit erheblichem Umfang, die von Neukunden erteilt werden, kann eine mindestens 25%ige Anzahlung des Bruttoauftragsbetrages vor Auftragsbeginn vom Schreibbüro verlangt werden.

Wurde ein Festpreis für einen Auftrag vereinbart und der kalkulierte Aufwand wird durch unvollständige und/oder unzutreffende Angaben des Auftraggebers bei der Angebotseinholung wesentlich überschritten, berechtigt dies das Schreibbüro zu einer angemessenen Erhöhung des vom Auftraggeber geforderten Entgelts. Das gilt identisch auch für Mehraufwendungen, die dem Schreibbüro bei einer fehlenden oder nur teilweise erfüllten Mitwirkungspflicht des Auftraggebers entstehen.
Rechnungen sind – sofern nicht individuell abweichende Vereinbarungen getroffen wurden – ohne Abzug zu dem auf der Rechnung genannten Fälligkeitstermin fällig. Auch hier gilt die Zustellung bereits dann erfolgt, wenn die Rechnung in den Zugriffsbereich des Auftraggebers gelangt ist.

Die Kosten an nachträglichen Änderungen an bereits ausgeführten Leistungen trägt der Auftraggeber allein. Dabei wird der anfallende Aufwand nach dem festen Stundensatz des Schreibbüros berechnet.

Die Versandkosten werden dem Auftraggeber in tatsächlich anfallender Höhe in Rechnung gestellt. Eine Ausnahme stellt hier die elektronische Übermittlung der ausgeführten Leistungen dar. Beim Schreibbüro im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags entstehende Fahrtkosten sind in Höhe von 30 Cent pro gefahrenen Kilometer zu erstatten. Diese Erstattungspflicht gilt auf der Basis dieser AGB für jeden Auftrag als verbindlich vereinbart.

Werden Aufträge mit einem Gesamtauftragswert von weniger als 50 Euro netto im Monat erteilt, wird ein Mindermengenzuschlag von 12,61 Euro zzgl. des jeweils gültigen Satzes der Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. Ab einem Auftragswert von 50 Euro netto entfällt dieser Mindermengenzuschlag.

§ 9 Mängelhaftung

An der Leistung des Schreibbüros festgestellte Mängel können nur dann anerkannt werden, wenn sie binnen einer Frist von zehn Tagen gemeldet werden. Dabei gilt als Termin der Lieferung wiederum das Datum, an dem die Lieferung in den Zugriffsbereich des Auftraggebers gelangt ist. Werden vom Auftraggeber Veränderungen an der erbrachten Leistung vorgenommen, erlischt in diesem Moment der Gewährleistungsanspruch.

Eine Gewährleistung kann vom Auftraggeber nur in Form einer Nachbesserung oder einer Ersatzleistung gefordert werden. Kann mit einer Nachbesserung oder Ersatzlieferung ein grober Mangel nicht beseitigt werden, berechtigt dies den Auftraggeber zu einer Minderung des vereinbarten Entgelts oder auf der Grundlage der allgemeinen Regelungen zur Mängelbeseitigung im BGB zum Rücktritt vom Vertrag.

Die Haftung des Schreibbüros beschränkt sich auf Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Sind höhere Gewalt oder vom Schreibbüro nicht zu verantwortende technische Störungen die Ursache von Schäden oder Mängeln an der Leistung, so haftet das Schreibbüro dafür nicht. Als maximale Höhe des Schadensersatzes durch das Schreibbüro gelten 5 % des vereinbarten Entgelts für den einzelnen Auftrag als vereinbart. Als Verjährungsfrist für etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber dem Schreibbüro gilt ein Jahr ab dem Termin der Lieferung der mängelbehafteten Leistung durch das Schreibbüro bei der Auftragserteilung als anerkannt.

§ 10 Widerrufsrechte

Die vom Schreibbüro eingeräumten Widerrufsrechte richten sich nach den Bestimmungen der §§ 13, 312 und 355 BGB. Danach sind natürliche Personen, die nach dem § 13 BGB zu den Verbrauchern gezählt werden, berechtigt, binnen 14 Tagen nach dem Erhalt der Widerrufsbelehrung und den Vertragsunterlagen die Aufträge zu widerrufen. Die Übergabe der Widerrufsbelehrung ist per Telefax, per Mail oder als gedrucktes Dokument möglich. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte diesem PDF-Dokument.

http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Service/Formulare/Muster_Widerrufsbelehrung_Vertrag_ausserhalb_Geschaeftsraeme_m_Ausnahme_Finanzdienstleistungsvertraege.html

Da für die Leistungen des Schreibbüros in der überwiegenden Mehrheit der Fälle Bearbeitungsfristen vereinbart werden, die wesentlich kürzer als die gesetzliche Widerrufsfrist sind, ist das Schreibbüro dazu berechtigt, mit der Bearbeitung der Aufträge bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist zu beginnen und die Leistung auch zu liefern. Mit der Setzung eines kurzen Liefertermins gibt der Auftraggeber seine ausdrückliche Zustimmung, die Widerrufsfrist auf den Zeitpunkt des Beginns der Ausführung der von ihm beauftragten Leistung zu verkürzen.

Abweichende Vereinbarungen können schriftlich getroffen werden. Stornierungen eines Auftrags durch den Auftraggeber nach dem Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist oder der durch den freiwilligen Verzicht im Rahmen der kurzfristigen Beauftragungen verkürzten Widerrufsfrist sind möglich, ziehen jedoch eine Schadensersatzpflicht des Auftraggebers nach sich. Der durch den Auftraggeber in diesem Fall zu gewährendem Schadensersatz umfasst sämtliche beim Schreibbüro im Zusammenhang mit dem betroffenen Auftrag entstandenen Aufwendungen. Bereits durch das Schreibbüro fertiggestellte Teile des Auftrags sind in voller vereinbarter Höhe zu vergüten.

§ 11 Übertragbarkeit der Leistung

Mit der Erteilung des Auftrags erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, dass das Schreibbüro im Falle einer Überlastung, einer Krankheit, einer technischen Störung oder einer sonstigen Verhinderung die Bearbeitung durch geeignete Dritte durchführen lassen kann. Das Schreibbüro stellt dabei sicher, dass sich diese Dritten an die vereinbarte Schweigepflicht halten und eine mit der Bearbeitung durch das Schreibbüro selbst erzielte Qualität liefern. Die Regelungen zur Mängelhaftung bleiben bei einer Bearbeitung der Aufträge durch Dritte unberührt.

§ 12 Gegenseitiger Vertraulichkeitsgrundsatz

Beide Vertragsparteien sind dazu verpflichtet, sämtliche im Zusammenhang mit einem Auftrag ausgetauschte Dokumente, Dateien und Datenträger vertraulich zu behandeln, wenn diese ausdrücklich als vertraulich markiert wurden oder an den Inhalten zu erkennen ist, dass sie nicht für Dritte bestimmt sind. Diese Verpflichtung stellt einen allgemeinen Grundsatz dar und kann durch eine spezielle Vereinbarung nach dem Bundesdatenschutzgesetz auf Wunsch des Auftraggebers erweitert werden. Diese Erklärung ist dann auch von den beauftragten Erfüllungsgehilfen des Schreibbüros zu verlangen. Für die Weitergabe als vertraulich gekennzeichneter Auftraggeberdaten benötigt das Schreibbüro die ausdrückliche Zustimmung des betroffenen Auftraggebers.

Das Schreibbüro unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, die Kundendaten bestmöglich vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Ein absoluter Schutz ist nach dem aktuellen Stand der Technik nicht möglich, was insbesondere für den elektronischen Versand und die elektronische Speicherung von Daten zutrifft. Der Auftraggeber erklärt bei der Auftragserteilung ausdrücklich, dass ihm dieses Risiko bekannt und bewusst ist. Aus dem Zugriff Dritter auf Kundendaten, der nicht durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Schreibbüros entstanden ist, ergibt sich kein Haftungsanspruch gegenüber dem Schreibbüro.

§ 13 Salvatorische Klausel

Gerichtsstand für alle sich aus Verträgen zwischen den Auftraggebern und dem Schreibbüro ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist Friedberg. Für Ausnahmefälle behält sich das Schreibbüro vor, auch bei dem für den Standort des Auftraggebers zuständigen Amtsgericht Klagen einreichen zu können.

Alle auf der Basis dieser AGB zustande gekommenen Verträge unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.

Abweichende Vereinbarungen in Einzelverträgen bedürfen grundsätzlich der Schriftform, wobei die Vereinbarung in E-Mails einen vollwertigen Ersatz der Schriftform darstellt.

Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB oder der individuellen Vereinbarungen zu den Verträgen unwirksam sein oder durch Änderungen des Rechts unwirksam sein oder werden, so tritt an ihre Stelle eine rechtskonforme Bestimmung, die dem Willen der Vertragsparteien zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses am nächsten kommt. Die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen der AGB und der Einzelverträge werden durch die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.

Stand: 20.01.2021